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1. |
Alle Mietgeschäfte
folgen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Miet- und
Geschäftsbedingungen |
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2. |
Die Mietzeit beginnt
mit dem Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung
an einer unserer Mietstationen. |
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3. |
Treibstoff und Öl
stellt der Mieter. Maschinen werden betankt ausgeliefert. Bei
Rückgabe festgestellte Fehlmenge wird berechnet. |
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4. |
Der Mieter verpflichtet
sich zum Abschluss einer Maschinenversicherung, welche Be- und
Entladungsschäden sowie das Transportrisiko einschließt.
Die Versicherungsprämie ist in der Preisliste gesondert
ausgewiesen. Beim Eintreten des Versicherungsfalls ist vom Mieter
eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % (mindestens 250,-
), bei Diebstahl 10 % (mindestens 1.500,- ) zu übernehmen. |
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5. |
Das Haftpflichtrisiko
ist nicht versichert. |
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6. |
Der Tagessatz der
Versicherung gilt pro Kalendertag. |
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7. |
Der Ausfall des
Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich
zu melden. |
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8. |
Für verunreinigt
zurückgegebene Maschinen und Geräte berechnen wir Reinigungskosten
nach Aufwand. |
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9. |
Der Mieter haftet
für die rechtzeitige Rückgabe der Maschinen in unbeschädigtem
Zustand. |